Erbprogramm

Einige allein stehende Windhundbesitzer haben sich vor Jahren gemeinsam überlegt, was im Falle ihres „Ausfalles“ aus ihren Hunden werden soll.

Ausfall kann bedeuten:
Da das nicht nur älteren Menschen zustoßen kann, ist es eine Sorge für alle, die mit ihren Hunden alleine leben oder die ihre Windhunde ihren Familienangehörigen nicht anvertrauen wollen oder können.

Ein anderes Problem ergibt sich für Menschen, die ihrem Hund ihr Restvermögen oder Teile davon „vererben“ möchten, damit auch der Hund bis zu seinem Lebensende versorgt ist. Bekanntlich kann man ein Tier – und auch ein Windhund ist „nur“ ein Tier – nicht als Erben einsetzen.

Um beide Probleme zu lösen, hat WiN ein Erbprogramm entwickelt.

Es gibt zwei Formen:
Erbe WiN

Zur Sicherheit für die korrekte Durchführung hat WiN von einem Anwalt Vordrucke und Anleitungen entwerfen lassen. Sie können diese jederzeit von uns bekommen.

Sollte der Fall eintreten, dass der Hund dann endgültig „alleine“ ist, sucht WiN ein geeignetes neues Zuhause für ihn.  Wir können den Windhund dann auch zu tierlieben Menschen geben, die sich einen (zusätzlichen) Hund eigentlich nicht leisten können, und diese dann finanziell unterstützen.

Bitte melden Sie sich, auch wenn Sie noch Fragen zu diesem Thema haben, bei Frau Gisela Karas, Kampstr. 8, 26676 Barßel, Tel.: 04499/74416


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